Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93   

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https://dejure.org/1993,8809
OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93 (https://dejure.org/1993,8809)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.1993 - 17 W 120/93 (https://dejure.org/1993,8809)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 1993 - 17 W 120/93 (https://dejure.org/1993,8809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitgliedsvertreter; BGB-Gesellschaft; Gesamthandsschuld; Gesamthänderische Verbundenheit; Unterlassungsanspruch; Abwehr; Rechtsverletzungen; Gemeinsamer Prozeßbevollmächtigter; Mehrere Auftraggeber; Erhöhung der Prozeßgebühr; Prozeßgebührerhöhung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 28 O 448/92
  • OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1034
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Der Umstand, daß nach § 8 Abs. 2 S.3 UrhG jeder Miturheber berechtigt ist, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen, und die Grundsätze der gewillkürten Prozeßstandschaft allgemein auch auf die Geltendmachung von Ansprüchen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angewandt werden können (BGH, NJW 1988, 1585), führt erstattungsrechtlich nicht ohne weiteres dazu, daß die Miturheber/Mitgesellschafter die Prozeßführung einem von ihnen als Prozeßstandschafter überlassen müssen.
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 17 W 274/91

    Anwaltssozietät Geltendmachung Mehrvertretungszuschlag

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Es bedarf schon besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot tunlichster Kostenersparnis unterzuordnen sein soll, wie dies der Senat beispielsweise - in einem Sonderfall - für die gerichtliche Verfolgung einer Nachlaßforderung durch Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft (OLGR Köln 1992, 79) oder für die gerichtliche Geltendmachung der Honorarforderung einer Anwaltssozietät gegenüber dem Mandanten (Beschluß vom 17.2.1993 - 17 W 274/91 - zur Veröffentlichungvorgesehen) bejaht hat.
  • OLG Köln, 08.07.1991 - 17 W 51/91

    Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer trotz Vorsteuerabzugs

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Die Mitfestsetzung der Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da die Antragsteller ihre Vorsteuerabzugsberechtigung bestritten haben und eine Prüfung dieser materiellrechtlichen Frage im Kostenfestsetzungsverfahren nicht stattfindet (auch nicht auf vermeintliche "Offenkundigkeit"); hierzu kann auf die Gründe der Senatsbeschlüsse vom 4.6.1991 - 17 W 223/91 - (veröffentlicht in JMBl.NW 1992, 58 und AnwB1.1992, 95) sowie vom 8.7.1991 - 17 W 51/91 - (veröffentlicht u.a. in NJW 1991, 3156, VersR 1991, 1073 und JurBüro 1991, 1337) verwiesen werden.4.
  • OLG Köln, 04.06.1991 - 17 W 223/91
    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Die Mitfestsetzung der Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da die Antragsteller ihre Vorsteuerabzugsberechtigung bestritten haben und eine Prüfung dieser materiellrechtlichen Frage im Kostenfestsetzungsverfahren nicht stattfindet (auch nicht auf vermeintliche "Offenkundigkeit"); hierzu kann auf die Gründe der Senatsbeschlüsse vom 4.6.1991 - 17 W 223/91 - (veröffentlicht in JMBl.NW 1992, 58 und AnwB1.1992, 95) sowie vom 8.7.1991 - 17 W 51/91 - (veröffentlicht u.a. in NJW 1991, 3156, VersR 1991, 1073 und JurBüro 1991, 1337) verwiesen werden.4.
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    a) Die Frage, ob die Prozeßvertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Erhöhungsgebühr des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auslöst, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit langem umstritten (für Gewährung einer Erhöhungsgebühr u.a. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82, RPfl 1984, 202; OLG Köln VersR 1993, 1034; OLG München RPfl 1993, 85; OLG Nürnberg RPfl 1993, 215; OLG Düsseldorf DB 1996, 721; OLG Koblenz RPfl 1997, 453 für Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften; OLG Stuttgart RPfl 2000, 427; OLG Nürnberg MDR 2001, 1378; siehe auch von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rdnr. 10 f; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 12 f; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 6 BRAGO, Rdnr. 7; a.A.: OLG Nürnberg MDR 1997, 689; OLG Frankfurt MDR 1999, 766; s. jetzt OLG Karlsruhe NJW 2001, 1072; LG Frankfurt a.M. NJW-aktuell NJW 2002 XII; LG Koblenz, NJW 2001, 2727).

    Nur ausnahmsweise kann es einem Gläubiger zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozeß nicht selbst zu führen (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1034).

  • OLG Köln, 15.08.2005 - 17 W 161/05

    Erstattungsfähigkeit erhöhter Verfahrensgebühr in Wohnungseigentumssachen

    Es bedarf schon besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot eines auch im Interesse der Gegenpartei tunlichst kostensparenden Vorgehens untergeordnet sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 10.5.1993 - 17 W 120/93 - in: OLGR 1993, 187; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.06.2005 - 3 W 112/05 - abgedruckt bei JURIS).
  • LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12

    Haarspange - Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung gegen den Verletzer:

    Für den Fall, dass das Schutzrecht den Inhabern zur gesamten Hand zusteht, ist zudem bereits obergerichtlich entschieden worden, dass dann die Geltendmachung des den Inhabern in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zustehenden Unterlassungsanspruchs denselben Gegenstand betrifft (vgl. KG, Beschl. v. 30.6.2005, Az.: 1 W 93/05, juris; OLG Köln, Beschl. v. 10.5.1993, Az.: 17 W 120/93, juris).
  • OLG Koblenz, 31.01.2011 - 14 W 58/11

    Kostenfestsetzung: Mehrvertretungsgebühr im Unterlassungsprozess gegen

    In der Kommentarliteratur werden zwar die in JurBüro 1994, 157 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln und der in MDR 2000, 727 veröffentlichte Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg als Beleg für die Auffassung zitiert, Verfolgung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen durch BGB - Gesellschafter seien dieselbe Angelegenheit.
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 17 W 136/98

    Mehrheitsvertretungszuschlag; Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentum

    Es bedarf schon besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot eines auch im Interesse der Gegenpartei tunlichst kostensparenden Vorgehens untergeordnet sein soll (vgl. Senat, OLGR Köln 1993, 187).
  • OLG Köln, 21.10.1996 - 17 W 326/96
    Richtig ist, daß die gemeinsame Prozeßvertretung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossener Antragsteller, die einen ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zustehenden Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen, die Prozeßgebührenerhöhung nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAG 0 auslöst (vgl. Senat, Beschluß vom 10. Mai 1993 - 17 W 120/903 - OLG Köln 1993, 187 = VersR 1993, 1034 = JurBüro 1994, 157).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3444
OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93 (https://dejure.org/1993,3444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.1993 - 4 WF 13/93 (https://dejure.org/1993,3444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 4 WF 13/93 (https://dejure.org/1993,3444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflicht eines Sachverständigen zur Erstellung eines im Verfahren verwertbaren Gutachtens ; Entschädigungsanspruch eines Sachverständigen bei einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZSEG § 3 Abs. 1
    Entschädigung des Sachverständigen für die Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch

Verfahrensgang

  • AG Wiesbaden - 53 F 474/92
  • OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 484
  • Rpfleger 1993, 421
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 26.01.2010 - 19 AR 2/09

    Entschädigung des Sachverständigen: Prüfung der Verwertbarkeit eines Gutachtens

    Der für eine Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch entstandene Zeitaufwand ist nicht erstattungsfähig (OLG Koblenz MDR 2000, 416; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1050; OLG München MDR 1994, 1050; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Auflage § 8 Rz. 8.39; Feskorn FPR 2003, 525, 526; a.A. OLG Frankfurt a.M., RPfleger 1993, 421).
  • OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 260/08

    Entschädigung des Sachverständigen für eine Stellungnahme zu einem

    Da darüber hinaus davon auszugehen ist, dass das Gericht die fachlichen Ausführungen des Sachverständigen in einer derartigen Stellungnahme bei seiner späteren Beweiswürdigung nicht nur verwerten wird, sondern im Hinblick auf § 286 ZPO sogar verwerten muss, wird kein sachlicher Grund erkennbar, den Sachverständigen in einem Fall wie dem vorliegenden die Entschädigung ausnahmslos zu versagen (ebenso: LSG Baden-Württemberg Justiz 2004, 277; OLG Frankfurt MDR 1993, 484; LG Wiesbaden IBR 2007, 51; Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG/JVEG, § 8 JVEG Rn. 7).
  • LG Wiesbaden, 26.10.2006 - 10 OH 5/02

    Entschädigung für Stellungnahme zu Befangenheitsantrag?

    Demgegenüber hat das OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 24.02.2003, 4 WF 13/93) die Auffassung geäußert, dass dem Sachverständigen auch für die Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch eine Vergütung zusteht.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2004 - L 12 RA 1624/03

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit;

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  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A

    Entschädigung des Sachverständigen für Stellungnahme zum Befangenheitsantrag

    Der Sachverständige hat dafür Sorge zu tragen, dass ein verwertbares Gutachten erstellt wird, und zwar nicht nur im eigenen Interesse zur Vermeidung des Verlustes des Entschädigungsanspruchs wegen einer Pflichtverletzung, sondern auch zur Förderung des Verfahrens (OLG Frankfurt/M. MDR 1993, 484).
  • OLG Koblenz, 08.12.1999 - 10 W 788/99
    In Übereinstimmung mit der weitaus überwiegend in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Ansicht gelangt auch der Senat zu dem Ergebnis, dass der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei keine Entschädigung aufgrund der Regelungen im ZSEG beanspruchen kann (vgl. u.a. OLG Köln, VersR 1995, 1508 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 1050; OLG München, MDR 1994, 1050 f.; Meyer/Höver, ZSEG, 20. Aufl., § 3 Rdn. 14.5 und Rdn. 43.7; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 413 Rdn.1; Hartmann, KostenG, 27. Aufl., § 1 ZSEG Rdn. 50; anderer Ansicht: OLG Frankfurt,,MDR 1993, 484).
  • LSG Sachsen, 19.12.2007 - L 2 U 77/06

    Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung für eine Stellungnahme zum

    Diese Auffassung wird auch vom OLG Frankfurt vertreten, wonach ein Entschädigungsanspruch dann zusteht, wenn die Verwertbarkeit eines Gutachtens durch den Vorwurf der Befangenheit infrage gestellt wird (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.1993 - 4 WF 13/93 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A

    Vergütung für Stellungnahme zum Befangenheitsgesuch

    Der Sachverständige hat dafür Sorge zu tragen, dass ein verwertbares Gutachten erstellt wird, und zwar nicht nur im eigenen Interesse zur Vermeidung des Verlustes des Entschädigungsanspruchs wegen einer Pflichtverletzung, sondern auch zur Förderung des Verfahrens (OLG Frankfurt/M. MDR 1993, 484).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.12.1992 - 12 W 11/92   

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https://dejure.org/1992,10501
OLG Hamm, 23.12.1992 - 12 W 11/92 (https://dejure.org/1992,10501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.12.1992 - 12 W 11/92 (https://dejure.org/1992,10501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Dezember 1992 - 12 W 11/92 (https://dejure.org/1992,10501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach prozessualem Anerkenntnis; Begriff des sofortigen Anerkenntnisses und der Veranlassung zur Klageerhebung

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 8 O 106/92
  • OLG Hamm, 23.12.1992 - 12 W 11/92
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.02.1993 - W 1/93 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12811
OLG München, 12.02.1993 - W 1/93 Bau (https://dejure.org/1993,12811)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.1993 - W 1/93 Bau (https://dejure.org/1993,12811)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - W 1/93 Bau (https://dejure.org/1993,12811)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - O 5146/92
  • OLG München, 12.02.1993 - W 1/93 Ba
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.1993 - 6 W 146/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6899
OLG Frankfurt, 22.02.1993 - 6 W 146/92 (https://dejure.org/1993,6899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.1993 - 6 W 146/92 (https://dejure.org/1993,6899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 6 W 146/92 (https://dejure.org/1993,6899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91; BRAGO § 6
    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 699
  • AnwBl 1993, 577
  • Rpfleger 1993, 420
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Grundsätzlich ist ein Rechtsinhaber nicht gehalten, unter dem Gesichtspunkt der kostensparenden Prozessführung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) von der selbständigen Verfolgung seiner Rechte abzusehen, wenn die Rechte auch anderen Gläubigern zustehen und die Klage gemeinsam erhoben werden soll (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 706; OLGR 1993, 187, 188; OLG Düsseldorf, JurBüro 1990, 1157, 1158; OLG München, MDR 1985, 857, 858).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.01.1993 - 1 W 3177/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,14441
OLG München, 28.01.1993 - 1 W 3177/92 (https://dejure.org/1993,14441)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.1993 - 1 W 3177/92 (https://dejure.org/1993,14441)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 1 W 3177/92 (https://dejure.org/1993,14441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.10.1992 - 15 U 105/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11734
OLG Düsseldorf, 14.10.1992 - 15 U 105/91 (https://dejure.org/1992,11734)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.1992 - 15 U 105/91 (https://dejure.org/1992,11734)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 15 U 105/91 (https://dejure.org/1992,11734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 282 Abs. 3 § 1027a; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Fassung einer Schiedsabrede; Ansprüche wegen Ehrverletzung durch Äußerungen in einem satzungsgemäßen Ermittlungsverfahren eines Vereins

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 1 O 60/90
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1992 - 15 U 105/91
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.02.1993 - 12 UF 1395/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9695
OLG München, 18.02.1993 - 12 UF 1395/92 (https://dejure.org/1993,9695)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.1993 - 12 UF 1395/92 (https://dejure.org/1993,9695)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 12 UF 1395/92 (https://dejure.org/1993,9695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Anwaltsverschuldens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84

    Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur

    Auszug aus OLG München, 18.02.1993 - 12 UF 1395/92
    Die Versäumung der Frist beruhte weiter darauf, daß nicht - wie erforderlich (BGH VersR 1977, 573; 1985, 502/503; 1989, 645) - alsbald nach Vorliegen der Mitteilung über den Eingang der Beschwerde beim Oberlandesgericht der Vermerk Über das Ende der Begründungsfrist im Fristenkalender überprüft und korrigiert wurde.
  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 15/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG München, 18.02.1993 - 12 UF 1395/92
    Die Versäumung der Frist beruhte weiter darauf, daß nicht - wie erforderlich (BGH VersR 1977, 573; 1985, 502/503; 1989, 645) - alsbald nach Vorliegen der Mitteilung über den Eingang der Beschwerde beim Oberlandesgericht der Vermerk Über das Ende der Begründungsfrist im Fristenkalender überprüft und korrigiert wurde.
  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZB 42/76

    Fristeintragung - Anwalt - Bürolehrling - Sorgfaltspflicht eines Anwaltes

    Auszug aus OLG München, 18.02.1993 - 12 UF 1395/92
    Zur einwandfreien Büroorganisation, durch die ein Fristversäumnisse möglichst zuverlässig vermeidender Geschäftsgang sichergestellt wird, gehören nämlich auch Anweisungen über die Abgrenzung der Aufgabenbereiche der einzelnen Angestellten, durch die Unklarheiten vermieden und die Verantwortlichkeit klargestellt wird (BGH VersR 1977, 423/424).
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